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Maulkorb

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Maulkorb: Ein Maulkorb wird benutzt, um die Aktionsfreiheit eines Hundes oder Mitarbeiters mit seinem Maul (Aussagen) einzuschränken. Dies kann bei einem Kampfhund (uneinsichtigen Mitarbeiters) dazu dienen, die Gefahr zu verringern, dass dieser Menschen oder Tiere anfällt, siehe Maulkorbpflicht. Auch beim Besuch des Tierarztes mit dem Hund (Mitarbeiter) kann der Maulkorb eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass das Tier durch den Stress der ungewohnten Situation aggressiv wird. Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch abwertend für Maßnahmen verwendet, die nach Meinung der Betroffenen ihre Aktions- oder meist Meinungsfreiheit einschränken würden. Die teilweise in kommunalen und regionalen Vorschriften schon Einzug erhaltene generelle Maulkorbpflicht für Hunde oder bestimmte Hunderassen wird von einem Großteil der Fachwelt und Institutionen als ungeeignetes Mittel abgelehnt. In bestimmten Einzelfällen kann eine solche ständige oder zeitlich begrenzte behördliche Auflage jedoch auch gerechtfertigt sein, denn sie bietet im Zusammenhang mit dem Leinenzwang und einer geeigneten Maulkorbausführung und -handhabung die Möglichkeit, auch ein tatsächlich gefährliches Tier ohne Gefahr für andere Menschen oder Tiere auszuführen. Der Wesenstest für Hunde wurde in Deutschland vom Gesetzgeber verbindlich eingeführt, nachdem es im Jahre 2000 eine verstärkte Medienberichterstattung und großes öffentliches Interesse an Angriffen von Hunden auf Menschen gab, die dabei häufig erheblich verletzt und in einigen Fällen sogar getötet wurden. Die Medienberichterstattung konzentrierte sich zumeist auf so genannte Kampfhunde, so dass die öffentliche Meinung entstand, Todesfälle durch Hundebisse seien größtenteils durch Hunde der sogenannten Kampfhundrassen verursacht worden. Die Medienberichterstattung ließ andererseits z.B. zwei Todesfälle durch Rottweiler und einen Todesfall durch einen Labrador im selben Jahr unberücksichtigt, obwohl hierbei ebenso Menschen ums Leben kamen. In den meisten Bundesländern wurden daraufhin Hundeverordnungen und Hundegesetze verabschiedet, die dem Halter eines Hundes aus bestimmten Rassen einen Test der Verhaltenseigenschaften (des \"Wesens\" und des \"Charakters\") des Hundes auferlegen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Urteil die Begriffe Listenhund und Aggressionshund geprägt. Beide Gruppen von Hunden sind zum Wesenstest verpflichtet, wobei bei der ersten Gruppe eine Möglichkeit der Gefährlichkeit des Hundes vermutet wird (sogenanntes Besorgnispotenzial), hingegen ist bei der zweiten Gruppe der Hund tatsächlich durch Aggression aufgefallen. Das Ziel dieser Tests ist, die Besonderheiten im Verhaltens der einzelnen Tiere zu erkunden, um aktuell gefährliche Hunde zu erkennen. Eine langfristige Prognose zum künftigen Verhalten eines Tieres ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da das Verhalten vor allem auch von den Haltungsumständen abhängt. Jeder Hund kann zum aggressiven Hund erzogen werden, dagegen hilft auch kein bestandener Wesenstest. Bei Listenhunden kann aber die behauptete genetische Aggressionssteigerung geprüft werden, da diese grundsätzlich entweder vorhanden ist oder nicht. Im Bundesland Hessen mussten diese Tests wiederholt werden; diese Pflicht zur Wiederholung ist derzeit Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung im Bundesland Hessen, das Urteil des Verwaltungsgericht Gießen vom 12. September 2005 besagt, dass bei Listenhunden grundsätzlich keine Wiederholung des Wesenstests notwendig ist. Der nds. WT besteht aus den Hauptbestandteilen Hund-Mensch-Kontakt Hund-Umwelt-Kontakt Hund-Hund-Kontakt und Gehorsam Wichtige Einzelaufgaben sind u.a. zum ersten Abschnitt: ranganmaßende Gesten (Handauflegen auf Rücken und Kopf, Umfassen des Fanges) Anstarren (Drohfixieren) Konfrontation mit mehreren Personen, die Blindenstock und Gehstock benutzen Konfrontation mit Joggern und Personen, die sich wie Betrunkene benehmen und nach Alkohol riechen Einige Personen kommen auf den Hund zu (nicht Ziel gerichtet) und bleiben mit Körperberührung neben ihm stehen(Fahrstuhlsituation) Eine Person liegt am Boden (oder hockt sich hin) und steht abrupt auf, als Halter und Hund den Testgang machen (Abstand 2m). Eine Person schreit den Hund wütend an. Zum zweiten Abschnitt gehören diese Aufgaben:- Ein Regenschirm wird unmittelbar vor dem Hund aufgespannt Klingelndes Fahrrad und hupendes Auto müssen passiert werden Ein Kinderwagen mit Babygeräuschen wird vorbei geschoben Eine Testperson geht auf den Hund zu, schreit ihn an Eine Person bedroht den Hund mit einem Stock Eine Person geht mit einem brennenden Feuerzeug auf den Hund zu Zum dritten Abschnitt gehören diese Aufgaben: Zwei Hunde passieren den Prüfling Konfrontation mit einem gleichgeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun. Der zu prüfende Hund wird vom Halter isoliert (Sichtschutz) ca. 2 m vor dem Zaun angebunden und mit einem gleichgeschlechtlichen Hund konfrontiert. Der vierte Abschnitt der Prüfungsaufgaben enthält als Prüfsituationen verschiedene alltägliche Aufgaben, wie das Rufen des Hundes aus dem Freilauf, das Ausführen der Kommandos \"sitz\" und \"platz\" und das Ausgeben eines Spielzeugs (Ball) auf Kommando. Diese Aufzählung von Aufgaben stellt nur einen Ausschnitt aus dem mehrstündigen nds. WT dar. Es geht insbesondere um die Prüfung der Reaktion des Hundes auf solche Reize, die bekannterweise Aggressionsverhalten bei Hunden auslösen können. Aggressionsverhalten ist ein normaler Bestandteil des Sozialverhaltens auch bei Hunden. Hunde, die in adäquat bedrohlichen oder ängstigenden Situationen knurren oder bellen, sind nicht pauschal als gefährlich einzustufen. Natürlich müssen Hundehalter in der Lage sein, das Aggressionsverhalten ihrer Hunde regelnd zu beeinflussen, so dass keine Belästigung oder gar Gefährdungen von Menschen und/oder Artgenossen auftreten. Alle Hunde müssen entsprechenden Reizen begegnen können, ohne dass eine Situation eskaliert.Ziel des nds. WT ist es, Hunde mit gestörtem Sozialverhalten, insbesondere einem unakzeptablen (inadäquaten) Aggressionsverhalten (Fehlen der Eskalationsstufen) herauszufinden, denn sie sind für ihre Umwelt aufgrund der dargestellten Störung ihres Sozialverhaltens ein erhöhtes Gefährdungspotential. Bei den teils extremen Provokationen, wie Anschreien des Hundes oder Bedrohung mit einem Knüppel, ist ein adäquates Aggressionsverhalten (wie Knurren, Drohbellen) als normal zu werten. Wichtig ist, dass das Verhalten abgestuft gezeigt wird. Bestanden gilt der nds. WT beispielsweise dann noch, wenn ein Hund folgende Reaktionen zeigt: Bellen bei der Aufgabe \'Drohfixieren durch fremde Person\' Drohfixieren, Knurrbellen mit einem submissiven Display und Ziehen an der Leine bei der Aufgabe \'Bedrohung mit Stock\' Das Gutachten in diesem Fall lautete In der Situation 5 (Anstarren) springt die Hündin in Richtung der Testperson und bellt einmal. Sie wendet sich im Anschluss sofort ab, zeigt Schnüffeln und Graben am Boden (Anmerkung: Beschwichtigungssignal) und nimmt dann Kontakt mit der Testperson auf. In der Situation 29 (Bedrohung mit Stock) reagiert die Hündin mit optischen und akustischen Drohsignalen (Drohfixieren, Knurrbellen) mit einem submissiven Display (zurück gelegte Ohren) und Ziehen an der Leine in Richtung der Testperson. Bei einem erneuten Abtesten der Situation mit Maulkorb weicht die Hündin der Testperson aus und zeigt keine aggressiven Signale. Das Drohverhalten des Hundes ist im Hinblick auf den gebotenen Reiz durchaus noch als situationsadäquat einzuordnen und damit in einem Bereich, der für einen Hund als normal einzuordnen ist. In den übrigen Hund Mensch und Hund Umwelt Kontakten können keine aggressiven Signale beobachtet werden. In der Testsituation am 5. März 2002 konnten bei der Hündin keine Hinweise auf gestört oder inadäquat aggressives Verhalten im Sinne der GefTVO vom 5. Juli 2000 beobachtet werden. Viele deutsche Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren Gefährlichkeit nur vermutet wird. Für einen solchen Listenhund gelten dann bestimmte Regelungen, für die in einigen Bundesländern noch einmal abgestuft 2 unterschiedlichen Kategorien gelten. Derzeit gelten in fünf Bundesländern abgestufte Rasselisten (1 und 2), in weiteren acht Bundesländern gilt je eine Rasseliste (ohne Abstufungen). Die restlichen drei Bundesländer haben sich gegen Rasselisten entschieden. In Deutschland gibt es derzeit 10 verschiedene Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten. Die rassespezifischen Sonderregeln können unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zum Tragen eines Halsbandes mit vorgeschriebener leuchtender Farbe, Pflicht zum Tätowieren eines Buchstabens \"G\" (\"gefährlich\"), Pflicht zur sicheren Umzäunung, Pflicht zur Sachkundeprüfung und Haltungsverbot umfassen. In manchen Bundesländern kann der Hund nach Bestehen eines Wesenstests von den Maßnahmen befreit werden, die für Listenhunde vorgeschrieben sind. Als einziges Bundesland hat Thüringen von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen und stellt auf situationsbedingte Maßnahmen ab. Gegen einen individuell gefährlichen Hund konnten durch die zuständige Behörde schon immer erforderliche Maßnahmen ergriffen werden. Die vor dem Juli 2000 geltenden Hundeverordnungen waren ausreichend, um aggressive Hunde wegnehmen oder andere Anordnungen treffen zu können. In den drei Ländern ohne Rasselisten ist es natürlich auch möglich, gegen Aggressionshunde Leinen- und Maulkorbzwang zu verhängen. Kritiker der Rasselisten stehen auf dem Standpunkt, durch den Wegfall von zeit- und personalaufwändigen - und aus ihrer Sicht unsinnigen - Maßnahmen gegen Listenhunde würden die Ämter wieder mehr Zeit finden, notwendige Maßnahmen gegen Aggressionshunde konsequenter durchzusetzen. Maulkorb: Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht Generell gilt für alle Hunde der Kategorien \"Gefährlicher Hund\" und \"Hunde bestimmter Rassen\" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich. Bei den \"Gefährlichen Hunden\" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt der Abteilung Tierärztliche Angelegenheiten - Veterinärdienst vorgeschrieben. Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie \"Hunde bestimmter Rassen\" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden. Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen. Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Beim \"Gassi gehen\" sind etliche Regelungen und Besonderheiten zu beachten, so zum Beispiel zur Maulkorb- und Anleinpflicht, zu Mitführverboten oder auch zum Thema Hundekot. Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie \"Gefährlicher Hund\" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie \"Hunde bestimmter Rassen\" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest. Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Verstöße gegen die Maulkorbpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden kann. Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, das ist abhängig nach der Kategorie, zu der Ihr Hund gehört ! Anleinpflicht für alle Hunde: In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich. Anleinpflicht für Hunde der Kategorie \"Große Hunde\": Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet werden kann. Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht: Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes, Hunde des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen: im Botanischen Garten, im Forstbotanischen Garten, in den Vogelschauen und Wildparks, ausgewiesenen Spielwiesen, auf ausgewiesenen Liegewiesen, auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen, auf Friedhöfen, auf Spielplätzen Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet werden kann. Ein großer Teil des Hundekots bleibt auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen liegen, obwohl der Hund sich dort überhaupt nicht aufhalten darf. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ein Ärgernis, wenn man hineintritt. Außerdem macht er Mensch und Tier krank. Gerade Kinder, die in verschmutzen Sandkästen spielen, sind den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt. Wenn Sie Ihren Hund verantwortungsbewusst Gassi führen, sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet. Öffentliche Flächen - insbesondere Gehwege und Straßen, Spiel- und Bolzplätze - dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden. Dieses Verbot gilt auch für Grün- und Hundefreilaufflächen. Ihr Hund darf nur auf dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen hinmachen. Sollte trotzdem mal ein Malheur passiert sein, müssen Sie die Verunreinigung unverzüglich beseitigen. Sie riskieren sonst ein Verwarnungsgeld von ab 35 Euro. Bei einer Verunreinigung von anderen Bereichen, zum Beispiel von Kinderspielplätzen, droht sogar ein Bußgeld von bis zu 250 Euro ! Verhaltenstest Wenn Sie bei Ihrem Bezirksordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen. Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich. Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Sachkundenachweis für Hundehalter. Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein. Für das Ablegen des Verhaltenstests bei der Abteilung Tierärztliche Angelegenheiten - Veterinärdienst können Sie sich anmelden: Die Verhaltensprüfung findet in der Regel Montags und Mittwochs morgens oder Montags nachmittags auf verschiedenen Hundeplätzen im Stadtgebiet statt. Bei der Wahl des Platzes wird nach Möglichkeit die Nähe zu Ihrem Wohnort berücksichtigt. Nach bestandenem Verhaltenstest wird Ihnen per Post eine entsprechende Bescheinigung zugesandt. Diese Bescheinigung erhält ebenfalls das Bezirksordnungsamt als Durchschrift zur Weiterbearbeitung Ihres Befreiungsantrages. Besteht das Hund-Halter-Gespann den Verhaltenstest nicht, muss er weiter mit Maulkorb und Leine geführt werden. Weitere Folgen sind nicht zu befürchten, so wird nicht etwa der Hund dem Besitzer abgenommen oder gar eingeschläfert. Die Prüfung kann wiederholt werden, wobei die Prüfer auch Ratschläge zur Vorbereitung für eine erneute Prüfung geben. Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft. Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können. Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seines Besitzers gehorchen. Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen: überprüfung des Gehorsams des Hundes Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen) Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z. B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife) Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden Sachkundenachweis für Hundehalter Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können. Zur Sachkundeprüfung bei der Abteilung Tierärztliche Angelegenheiten - Veterinärdienst können Sie sich anmelden: Durchgeführt werden die Prüfungen nach Terminvereinbarung. Zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung beim Veterinärdienst dient der Fragenkatalog. In der Prüfung werden dem Hundehalter daraus 34 Fragen vorgelegt, von denen er 24 vollständig richtig beantworten muss. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung: Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napolitanor / Rottweiler / Tosa Inu Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als \'Hunde bestimmter Rassen\' bezeichnet. Immer wieder sprechen uns Leute an, und beklagen sich über die schlechte Verträglichkeit der erhältlichen Maulkörbe. Einige (insbesondere die synthetischen) sind auch nur für einen Zeitraum von 30-40 Minuten zu gelassen, da die Tiere nicht genug Luft bekommen, nicht hecheln, schnuppern, trinken können. Wir haben nun einen Leder-Fachmann aufgetrieben, der besser verträgliche Maulkörbe für uns herstellt. unsere Hunde damit wieder ein etwas freundlicheres Gesicht machen, ist aus echtem Leder. ( Im Prinzip ist er eine Mischung aus Halti und normalem Maulkorb und vereint beide Vorteile. )Er läßt sich gleich an 4 Stellen variabel auf den Hund einstellen. Besonders schön ist die Möglichkeit, den Maulkorb vorne am Fang zu verstellen. Somit können Sie den Maulkorb so weit einstellen, dass der Hund schnuppern, trinken, hecheln uns sogar Gras fressen kann, allerdings durch den kleinen Winkel nicht beissen könnte. Nach unserer Erfahrung stört er die Hunde weniger, als die bisher erhältlichen. Maulkörbe im Vergleich Unabhängig von den Bestimmun- gen der Berliner Hundeverord- nung, die für bestimmte Hunde- rassen und deren Abkömmlinge das Tragen eines Beiss- oder Maulkorbes in der Öffentlichkeit zwingend vorschreibt, kann es für jeden Hund bestimmte Situationen geben, in denen das Tragen eines Maulkorbes geboten ist. Es ist jedoch auch an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass ein “genereller Maulkorbzwang für alle Hunde” dem Tierschutzgesetz widersprechen würde. Maulkörbe vergleicht, so soll dieser Artikel keinesfalls dazu dienen, einen generellen Maulkorbzwang zu rechtfertigen. Vielmehr geht es darum, durch eine sinnvolle Korbwahl dem Hund das Tragen eines Maulkorbes zu erleichtern. Jeder verantwortungsvolle Hundehalter sollte, unabhängig davon, welche Hunderasse er hält, im Rahmen der Erziehung des Tieres auch ein Maulkorbtraining mit seinem Hund durchführen. Das Tragen des Korbes muss dann nicht erst in einer Stresssituation dem Hund aufgezwängt werden. Vielmehr kann in aller Ruhe jedem Hund das Maulkorbtraining “schmackhaft” gestaltet werden: Vermitteln Sie Ihrem Hund unter gar keinen Umständen das Gefühl, der Korb sei eine Strafe! Im Gegenteil: Gestalten Sie das Training besonders angenehm, dann wird Ihr Hund bald einen Maulkorb so selbstverständlich tragen, wie sein Halsband. Beginnen Sie die Gewöhnung an den Korb nicht mit dem Maulkorb selbst, sondern gehen Sie ganz behutsam vor. Eine detaillierte Anleitung für ein gezieltes Vortraining und eine zwangsfreie Gewöhnung an den ausgewählten Korb erhalten Sie von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. Folgende Kriterien sind bei der Auswahl eines Maulkorbes von Bedeutung: der Hund muss mit dem Korb ungestört hecheln können der Hund muss mit dem Korb saufen können der Korb darf nicht zu schwer sein der Korb muss Schnauze und Nase genügend Raum lassen der Korb muss gewährleisten, dass der Hund während er den Korb trägt kein lebewesen beißen kann Der Preis für einen Maulkorb ist aus unserer Sicht kein Auswahlkriterium. Ein Maulkorb eine einmalige Anschaffung. Die größte Preisdifferenz zwischen den Körben beträgt ca. 20,00 €; dies ist gemessen an den Kosten, die ein Hund im Laufe seines Lebens verursacht, ein zu vernachlässigender Betrag. Nylonmaulkorb Schleifenmaulkorb igentlich unbrauchbar. Wenn als Beißhinderung genutzt, dann ist hecheln und saufen kaum möglich. Ist aber dies gewährleistet, dann kann der Hund trotz der Schleife zubeißen. Passt gut zur Hundeverordnung, gaukelt Sicherheit vor, erreicht diese so aber nicht! Plastikmaulkorb Ledermaulkorb Verletzungsgefahr für Angegriffene nicht völlig ausgeschlossen! Großer Ledermaulkorb soviel Leder, bzw. Gerbstoffe sind für die feine Hundenase eher eine Qual. Schützt vor Hundebissen, engt den Hund aber stark ein. An heißen Tagen nicht besonders gut geeignet Metallgitterkorb sieht martialisch aus und schürt damit noch evtl. Ängste vor dem Hund. Für den Hund selbst dürfte neben dem Gewicht auch das eingeengte Blickfeld ungünstig sein. Schützt sicher vor Bissverletzungen. Trotz der beschrie- benen Nachteile, unser Favorit für große Hunde!

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